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StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
Prüfungsmaßstab; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253).
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253). - StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454
Bußgeld; Bußgeldbescheid; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -). - StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436
Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Gehörsrecht; Gesetzlicher Richter; …
Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
§ 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -).
- StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411
Rechtsweggarantie
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 12.01.2000 - P.St. 1312 -). - StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412
Willkürverbot; Rechtsweggarantie
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 12.01.2000 - P.St. 1312 -).