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   StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312   

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https://dejure.org/2000,18801
StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312 (https://dejure.org/2000,18801)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12.01.2000 - P.St. 1312 (https://dejure.org/2000,18801)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - P.St. 1312 (https://dejure.org/2000,18801)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage setzt voraus, dass ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes oder - in bestimmten Fällen - jedenfalls für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit besteht; dieses Rechtsschutzziel muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung gegeben sein (vgl. BVerfGE 9, 89 92; 21, 139 143; 30, 54 58; 33, 247 253).
  • StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1454

    Bußgeld; Bußgeldbescheid; Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    § 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -).
  • StGH Hessen, 08.12.1999 - P.St. 1436

    Darlegungsanforderungen; Darlegungspflicht; Gehörsrecht; Gesetzlicher Richter;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.01.2000 - P.St. 1312
    § 43 Abs. 1 und 2 StGHG verlangt vom Antragsteller die substantiierte Schilderung eines Lebenssachverhalts, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 7.12.1999 - P.St. 1454 - und Beschluss vom 8.12.1999 - P.St. 1436 -).
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411

    Rechtsweggarantie

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 12.01.2000 - P.St. 1312 -).
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412

    Willkürverbot; Rechtsweggarantie

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 12.01.2000 - P.St. 1312 -).
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